Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besondere Bedingungen pro Dienstleistung
Version 3.0 — 5. Juni 2026
Dieses Dokument enthält alle vertraglichen Bedingungen, die für die von Revicasa erbrachten Dienstleistungen gelten. Es ist gegliedert in: (i) Teil I — Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Dienstleistungen gelten; (ii) Teile II und folgende — Besondere Bedingungen jeder Dienstleistung. Wenn der Nutzer eine Dienstleistung beauftragt, gelten sowohl Teil I als auch die Besonderen Bedingungen der beauftragten Dienstleistung. Im Widerspruchsfall haben die Besonderen Bedingungen Vorrang vor Teil I.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der Website www.revicasa.com (nachfolgend die „Website") und die Beauftragung der über diese Website angebotenen Dienstleistungen durch Inspectores Inmobiliarios, S.L. (nachfolgend „Revicasa"), mit den im Impressum angegebenen Identifikationsdaten.
Die Nutzung der Website oder die Beauftragung jeglicher Dienstleistung bedeutet die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme dieser AGB sowie des Impressums, der Datenschutzerklärung und der Cookie-Richtlinie. Die Beauftragung einer konkreten Dienstleistung bedeutet zusätzlich die Annahme der entsprechenden Besonderen Bedingungen.
Die Dienstleistungen richten sich an natürliche Personen über 18 Jahre mit ausreichender Geschäftsfähigkeit sowie an juristische Personen, die durch jemanden mit Vertragsabschlussvollmacht vertreten werden. Schließt der Nutzer den Vertrag zu Zwecken ab, die außerhalb seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit liegen, so gilt er als Verbraucher und genießt alle Rechte, die im Königlichen Gesetzesdekret 1/2007 (LGDCU) anerkannt werden.
Revicasa erbringt die folgenden Dienstleistungen, deren Merkmale und Umfang in ihren jeweiligen Besonderen Bedingungen näher festgelegt sind:
- Technische Immobilieninspektion (Teil II): visuelle und nicht-invasive Begutachtung der Immobilie durch einen eingetragenen Architekten oder technischen Architekten.
- Situationsbericht (Teil III): dokumentarische Überprüfung anhand offizieller Quellen. Stellt kein juristisches Gutachten dar.
- Verbindung mit Hypothekenmakler (Teil IV): kostenloser Service zur Übermittlung der Daten des Nutzers an einen kooperierenden Hypothekenmakler.
- Komplementärer Drohnenservice (Teil V): Aufnahme von Luftbildern mit Drohne zur Unterstützung der technischen Inspektion.
- Energieausweis (EPC) (Teil VI): Ausstellung des EPC durch einen externen befugten kooperierenden Techniker.
- Städtebaubericht (Teil VII): maßgeschneiderter Service, der von einem kooperierenden Rechtsanwalt mit spezifischer Vertragsdokumentation erbracht wird.
- Grundrisspläne (Teil VIII): Erstellung von Plänen der Immobilie im CAD-Format.
- Technische Inspektion von Neubauten (Teil IX): Inspektion bei der Schlüsselübergabe der neuen Immobilie.
- Sachverständigengutachten (Teil X): technischer Bericht mit Beweiszweck, ausgestellt von einem eingetragenen Sachverständigen.
Die Dienstleistungen können unabhängig oder in Kombination beauftragt werden. Werden mehrere beauftragt, gelten für jede ihre eigenen Besonderen Bedingungen.
Vor Vertragsabschluss stellt Revicasa die Informationen gemäß Art. 97 ff. LGDCU bereit: Merkmale der Dienstleistung, Identität des Anbieters, Gesamtpreis mit Steuern, Vertragsabschlussverfahren, Zahlungsmittel, Frist, Widerrufsrecht, Vertragsdauer und Beschwerdeverfahren.
Der Nutzer fordert Informationen oder ein Angebot an, Revicasa übermittelt einen Vorschlag, der Nutzer bestätigt unter ausdrücklicher Annahme der AGB und der entsprechenden Besonderen Bedingungen, Revicasa bestätigt die Reservierung und übergibt nach der Leistungserbringung den Bericht oder das Ergebnis. Die elektronische Vertragsdatei wird archiviert und ist dem Kunden auf Anfrage zugänglich.
Die anwendbaren Preise sind diejenigen, die im akzeptierten Angebot oder in den veröffentlichten Tarifen aufgeführt sind. Sofern nicht anders angegeben, beinhalten sie die anwendbare Mehrwertsteuer. Jegliche zusätzlichen Kosten werden mitgeteilt und erfordern die vorherige Annahme des Nutzers. Revicasa wird stets den in jedem konkreten Vertrag vereinbarten Preis respektieren.
Bankkarte (sicheres Zahlungs-Gateway), Banküberweisung oder jedes andere im Vertragsabschlussverfahren angebotene Mittel. Die Rechnung wird gemäß den geltenden Steuervorschriften ausgestellt und auf elektronischem Wege übermittelt.
14 Kalendertage ab Vertragsabschluss (Art. 102 ff. LGDCU). Mitteilung per Brief, E-Mail an administracion@revicasa.com oder mit dem Formular aus Anhang I.
Ausnahme nach Art. 103.a LGDCU: das Recht erlischt, wenn die Dienstleistung vor Ablauf der 14 Tage vollständig ausgeführt wurde, sofern der Nutzer den Beginn ausdrücklich zugestimmt hat. Bei Widerruf nach genehmigtem teilweisem Beginn zahlt der Nutzer den proportional ausgeführten Teil.
Erstattung: 14 Kalendertage nach Mitteilung des Widerrufs, mit demselben Zahlungsmittel.
- Wahrheitsgemäße und ausreichende Informationen bereitstellen.
- Die spezifischen Pflichten der Besonderen Bedingungen der beauftragten Dienstleistung erfüllen.
- Den vereinbarten Preis zahlen.
- Die Ergebnisse zweckgemäß nutzen und die Urheberrechte von Revicasa respektieren.
Jede Dienstleistung wird gemäß den jeweiligen Berufsregeln und dem Stand der Technik erbracht. Revicasa haftet für direkte Schäden, die durch schuldhafte Verletzung tatsächlich verursacht wurden. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder wenn das Gesetz dies nicht erlaubt, wird nicht ausgeschlossen. Die spezifische Regelung jeder Dienstleistung ist in ihren Besonderen Bedingungen enthalten, die Vorrang vor diesem Abschnitt haben.
Die vom Nutzer bereitgestellten personenbezogenen Daten sowie alle im Rahmen der Dienstleistungen verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen der Datenschutzerklärung von Revicasa.
Die Inhalte der Website, die technischen Inspektionsberichte, die Situationsberichte, die Grundrisspläne und allgemein jedes dem Kunden übergebene Dokument sind durch Urheberrechte geschützt, deren Inhaber Revicasa ist. Die Ergebnisse werden dem Kunden zur persönlichen Nutzung im Rahmen der dienstleistungsgegenständlichen Transaktion übergeben; ihre Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe zu anderen Zwecken erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung.
Revicasa kann die AGB und Besonderen Bedingungen aus gerechtfertigten Gründen ändern. Wesentliche Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und Kunden mit laufenden Dienstleistungen mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt, wobei die bei Vertragsabschluss akzeptierten Bedingungen Vorrang haben, sofern der Kunde nicht ausdrücklich zustimmt.
Beschwerden an administracion@revicasa.com oder per Post. Revicasa antwortet innerhalb einer Höchstfrist von einem Monat.
Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Ebenso können die Verbraucherbehörden der autonomen Gemeinschaften angerufen werden.
Spanisches Recht. B2B: Gerichte der Stadt Madrid. Verbraucher: Wohnsitz des Verbrauchers oder, nach seiner Wahl, Stadt Madrid.
Sollte eine Bestimmung für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen wirksam. Die betroffene Klausel wird durch eine rechtmäßige Bestimmung ersetzt, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck entspricht.
Dieser Teil gilt, wenn der Nutzer die Dienstleistung der technischen Immobilieninspektion beauftragt, ergänzend zu den allgemeinen AGB.
II.1. Gegenstand
Dienstleistung der visuellen und nicht-invasiven technischen Inspektion der Immobilie durch einen eingetragenen Architekten oder technischen Architekten, mit Ausstellung eines technischen Berichts, der den sichtbaren Zustand der Immobilie, die feststellbaren Mängel und gegebenenfalls eine orientierende Kostenschätzung für Reparaturen beschreibt.
II.2. Art der Verpflichtung
Bemühungs-, keine Erfolgsverpflichtung. Die Inspektion ist visuell, punktuell und nicht-invasiv, ohne Demontage, Öffnung, Sondierung oder zerstörende Prüfung. Der Bericht spiegelt den sichtbaren Zustand der Immobilie am Tag und zur Uhrzeit des Besuchs wider; er stellt keine Vorhersage über das zukünftige Verhalten der inspizierten Elemente dar.
II.3. Begriff des materiellen Mangels
Sichtbare Bedingung, die der Techniker als wesentlich mangelhaft, unsicher, nahe am Ende ihrer Lebensdauer oder als ihre vorgesehene Funktion nicht erfüllend feststellt. KEINE materiellen Mängel sind: kosmetische/ästhetische Fragen, bloße Veralterung funktionierender Elemente, subjektive Vorlieben oder Bedingungen, die nur mit Techniken erkennbar sind, die über die visuelle Inspektion hinausgehen.
II.4. Leistungsumfang
Die Inspektion umfasst ausschließlich die folgenden Elemente, soweit sie zugänglich und sichtbar sind:
- Sichtbare Bauteile (Struktur, Gebäudehülle, Außenabschluss, Zimmerei, Oberflächen, zugängliche Dächer).
- Installationen, die von ihren Endelementen aus sichtbar sind, ohne Demontage.
- Sichtbares Vorhandensein von Feuchtigkeit, Rissen, Sprüngen, Flecken, Schieflagen.
- Unmittelbare Umgebung, sichtbar vom Inneren oder von Gemeinschaftszugängen aus.
II.5. Einschränkungen und Ausschlüsse
Außerhalb der Dienstleistung liegen und keine Haftung auslösen: versteckte Mängel, die visuell nicht wahrnehmbar sind (die zerstörende Prüfungen, Messungen, Thermografie, Endoskopien erfordern); unzugängliche, abgedeckte oder nicht dauerhaft installierte Elemente; ästhetische und kosmetische Fragen; Tatsachen nach der Inspektion; Eignung der Immobilie für eine bestimmte Nutzung; Marktwert, Vermarktbarkeit oder Versicherbarkeit; Zweckmäßigkeit der Immobilientransaktion; Lebenserwartung von Bauteilen; Geschichte der Immobilie und vorherige Belegung; Überprüfung, Legalisierung oder Zertifizierung von Installationen, die einem befugten Techniker vorbehalten sind; Gemeinschaftsbereiche, die nicht von der Immobilie aus sichtbar sind; städtebauliche, registerrechtliche und juristische Aspekte; normative Konformität der Immobilie (es handelt sich nicht um eine ITE/IEE noch um einen EPC oder Bauschlussschein); gefährliche oder biologische Materialien (Asbest, Blei, Radon, Legionellen, Schädlinge); geotechnische und Untergrundrisiken.
II.6. Pflichten des Technikers
- Durchführung der Inspektion mit der beruflichen Sorgfalt eines eingetragenen Architekten oder technischen Architekten.
- Anwendung des internen Revicasa-Protokolls.
- Aufenthalt in der Immobilie für die angemessen notwendige Zeit.
- Ausstellung des Berichts innerhalb von 24-48 Werkstunden, vorbehaltlich gerechtfertigter Gründe.
- Wahrung der Vertraulichkeit und Aufrechterhaltung einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung.
II.7. Pflichten des Kunden
- Zugang zur Immobilie am vereinbarten Datum gewähren.
- Relevante Vorgeschichte mitteilen.
- Hindernisse für die visuelle Zugänglichkeit entfernen oder die Einschränkungen mitteilen.
- Den Preis zahlen.
II.8. Beratender Charakter des Berichts
Technisches Dokument zur Unterstützung der Entscheidung des Kunden. Es stellt KEINE Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder Renovierungsempfehlung dar. Die endgültige Entscheidung über die Transaktion obliegt ausschließlich dem Kunden.
II.9. Haftungsregime
Direkte Schäden, die einer schuldhaften Verletzung zuzurechnen sind, innerhalb des Umfangs II.4 und unter Ausschluss von II.5. Ausschluss von indirekten Schäden (Preis der Transaktion, entgangener Gewinn, nicht objektivierbare immaterielle Schäden). Quantitative Begrenzung:
- Verbraucher: auf den durch die geltende Berufshaftpflichtpolice gedeckten Schadensbetrag, unbeschadet unverzichtbarer Verbraucherrechte und der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- B2B: auf den für die Dienstleistung gezahlten Betrag, mit einer Obergrenze in Höhe der geltenden Police.
II.10. Nutzung des Berichts
Private Nutzung des identifizierten Kunden. Sofern nicht ausdrücklich genehmigt, kann er ihn nicht an Dritte abtreten oder als Beweis oder Gutachten gegenüber Dritten verwenden.
II.11. Reklamationsfrist
Schriftliche Mitteilung: 30 Kalendertage ab Kenntnisnahme der Tatsache.
Gerichtliche oder verbindliche außergerichtliche Geltendmachung: 6 Monate ab Übergabe des Berichts, unbeschadet zwingender gesetzlicher Fristen zugunsten des Verbrauchers.
II.12. Stornierung und Umplanung
- Mehr als 5 Werktage: kostenlose Terminänderung oder Stornierung mit vollständiger Rückerstattung.
- Zwischen 5 Werktagen und 24 Stunden: Terminänderung mit Verwaltungskosten von 49,90 € inkl. MwSt.; Stornierung ohne Rückerstattung (Betrag wird 1 Monat aufbewahrt).
- Weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen: keine Rückerstattung, kommerzieller Rabatt von 20 % bei nächster Beauftragung.
Maximale Wartezeit des Technikers: 30 Minuten ab dem geplanten Termin.
HINWEIS: Der Situationsbericht ist eine Dienstleistung der dokumentarischen Überprüfung auf der Grundlage offizieller Quellen. Er stellt KEIN juristisches Gutachten, keine Rechtsberatung und kein Sachverständigengutachten dar. Er wird nicht von eingetragenen Rechtsanwälten erbracht. Für die rechtliche Auslegung der Daten und für die endgültige Entscheidung über die Transaktion sollte der Kunde einen eingetragenen Rechtsanwalt oder seinen Notar konsultieren.
III.1. Gegenstand
Dokumentarische Überprüfung der Immobilie durch Abfrage offizieller Quellen und Übergabe eines strukturierten Berichts. Erstellt von internem Personal von Revicasa mit spezifischer Ausbildung, ohne dass dieses Personal Rechtsberatung erbringt oder ein anwaltliches Gutachten ausstellt.
III.2. Nicht-juristische Natur der Dienstleistung
Die Dienstleistung umfasst NICHT: juristisches Gutachten, Rechtsberatung zur Transaktion, Empfehlungen zu konkreten Klauseln, Bewertung der Beweiskraft, rechtliche Vertretung oder Bearbeitung gegenüber der öffentlichen Verwaltung im Namen des Kunden (außer Antrag auf öffentliche Informationen). Es handelt sich um eine Bemühungsverpflichtung; Revicasa wendet angemessene Sorgfalt bei der Quellenabfrage an, ohne die vollständige Erlangung zu garantieren, wenn diese nicht zugänglich ist.
Ergibt sich aus der Analyse ein rechtliches Risiko, enthält der Bericht einen Warnhinweis mit der Empfehlung, einen eingetragenen Rechtsanwalt und/oder den beurkundenden Notar zu konsultieren.
III.3. Umfang
- Registerblock: Einfacher Auszug aus dem Grundbuch. Stellt der Kunde einen aktuellen zur Verfügung, wird dieser als Grundlage ohne neue Anforderung verwendet.
- Katasterblock: Elektronische Geschäftsstelle des Katasters: Katasterreferenz, Beschreibung, Baujahr, Nutzung, Vergleich mit dem Grundbuch.
- Block IBI und Verwaltungsschulden: Grundsteuer (IBI) und andere kommunale Schulden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der jeweiligen Gemeinde.
- Block Eigentümergemeinschaft: Analyse der Bescheinigung gemäß Art. 9.1.e LPH, wenn der Kunde sie vorlegt. Revicasa kann sie nicht direkt beim Verwalter anfordern.
- Block Grundlegender Städtebau: Abfrage des geltenden Bebauungsplans, städtebauliche Klassifizierung, zulässige Nutzung, zugängliche Verfahrensakten, zugängliche frühere Genehmigungen.
III.4. Vom Kunden bereitzustellende Informationen
- Vollständige Adresse der Immobilie.
- Katasterreferenz, sofern bekannt.
- Name und, falls vorhanden, DNI/NIF des angegebenen Eigentümers.
- Identifikationsdaten des Kunden.
- Art der geplanten Transaktion.
- Relevante Vordokumentation, die er besitzt.
- Ausdrückliche Annahme der Datenschutzerklärung.
III.5. Teilweise Informationen und nicht zugängliche Quellen
Wenn eine Quelle nicht antwortet oder der Kunde die erforderliche Dokumentation nicht bereitstellt, übergibt Revicasa den Bericht mit den erhaltenen Informationen und führt die Einschränkungen ausdrücklich auf. Die teilweise Übergabe gilt als Erfüllung der Dienstleistung, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
III.6. Personal, das den Bericht erstellt
Internes Team von Revicasa mit spezifischer Ausbildung in Register-, Kataster- und Städtebaurecht. Es handelt im Rahmen dieser Dienstleistung NICHT als eingetragener Rechtsanwalt. Erfordert der analysierte Inhalt eine einem Rechtsanwalt vorbehaltene Handlung, beschränkt sich der Bericht darauf, darauf hinzuweisen.
III.7. Fristen
- Register- und Katasterblock: 24-72 Werkstunden.
- IBI, Verwaltungsschulden und grundlegender Städtebau: bis zu 7 Werktagen.
- Gemeinschaft: hängt ausschließlich von der Verfügbarkeit der Bescheinigung ab.
III.8. Modalitäten
Eigenständig oder ergänzend zur technischen Inspektion. Kann vom Käufer oder vom Verkäufer beauftragt werden.
III.9. Einschränkungen und Ausschlüsse
Wahrheitsgehalt von Erklärungen Dritter; nicht eingetragene Vereinbarungen oder Dokumente; versteckte Mängel der Immobilie; physische Identitätsüberprüfung (Funktion des Notars); Wertschätzung oder Marktwert; steuerliche Analyse der Transaktion; Prozessstrategie; Informationen nach dem Datum des Berichts.
III.10. Haftungsregime
Identische Regelung wie Teil II (Verbraucher: Police; B2B: Dienstleistungsbetrag + Police). Es liegt kein Verstoß vor, wenn der Sachverhalt zu den Ausschlüssen (III.9) gehört oder wenn die nicht erhaltene Information aus einer nicht zugänglichen externen Quelle stammt. Revicasa haftet nicht für die Folgen einer unterlassenen Konsultation eines Rechtsanwalts, wenn der Bericht dies empfohlen hat.
III.11. Reklamationsfrist
Identische Regelung wie Teil II (30 Tage Mitteilung / 6 Monate Verfall).
III.12. Stornierung
Vor Beginn der Abfragen: vollständige Rückerstattung. Nach Beginn: Der Kunde zahlt die durchgeführten Handlungen (Auszüge, Bescheinigungen, Gebühren), die vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen werden.
III.13. Verarbeitung von Daten Dritter
Revicasa verarbeitet personenbezogene Daten des Grundbucheigentümers und anderer Dritter gemäß dem berechtigten Interesse des Kunden an der vorvertraglichen Sorgfalt (Art. 6.1.f DSGVO), wie in der Datenschutzerklärung näher ausgeführt.
HINWEIS: Revicasa erbringt KEINE Dienstleistungen der Kreditvermittlung oder Finanzberatung. Die Dienstleistung besteht ausschließlich in der Übermittlung der Kontaktdaten des Nutzers an einen kooperierenden Hypothekenmakler auf Anfrage des Nutzers selbst. Kostenlose Dienstleistung. Revicasa berechnet dem Nutzer nichts und erhält keine Provision, Gebühr oder Vergütung vom Makler oder von Finanzinstituten.
IV.1. Gegenstand
Revicasa stellt dem Nutzer einen kostenlosen Service zur Verbindung mit einem kooperierenden Hypothekenmakler zur Verfügung, mit dem eine unentgeltliche Kooperationsvereinbarung besteht. Die Dienstleistung beschränkt sich auf die Übermittlung der Identifikations- und Kontaktdaten des Nutzers an den Makler, damit dieser ihn gegebenenfalls kontaktiert und zu Hypothekenprodukten berät.
IV.2. Art der Dienstleistung und Ausschluss regulierter Tätigkeiten
Revicasa ist kein Immobilienkreditvermittler im Sinne des Gesetzes 5/2019 (LCCI). Folglich:
- Bewirbt keine konkreten Hypothekenprodukte und übermittelt keine Informationen zu finanziellen Bedingungen.
- Erbringt keine Beratung, Empfehlung oder Bewertung der Bonität des Nutzers oder des Produkts.
- Greift nicht in die Verhandlung, Formalisierung oder Unterzeichnung des eventuellen Hypothekenvertrags ein.
- Erhält keine Gegenleistung, Provision, Gebühr, Empfehlungsgebühr, Rabatt oder sonstige Vergütung von Finanzinstituten oder vom Makler.
Die Tätigkeit des kooperierenden Hypothekenmaklers unterliegt seiner eigenen Regulierung, einschließlich der Eintragung in das entsprechende Register der Banco de España, sofern zutreffend.
IV.3. Funktionsweise
- Der Nutzer beantragt die Dienstleistung über das auf der Website bereitgestellte Formular und kreuzt die spezifische Einwilligungs-Checkbox an.
- Revicasa übermittelt dem Makler die vom Nutzer bereitgestellten Identifikations- und Kontaktdaten (Name, Nachname, E-Mail, Telefon und gegebenenfalls Daten zur Immobilie).
- Ab der Übermittlung wird die Beziehung direkt zwischen dem Nutzer und dem Makler hergestellt. Revicasa bleibt außen vor.
IV.4. Identität des kooperierenden Maklers
Revicasa wird dem Nutzer die Identität und Kontaktdaten des kooperierenden Maklers vor der Datenübertragung mitteilen. Der Makler handelt als unabhängiger Verantwortlicher der Verarbeitung gemäß DSGVO, mit eigener Datenschutzerklärung und eigenen Rechtsgrundlagen.
Revicasa kann den kooperierenden Makler jederzeit ändern; in diesem Fall wird die neue Identität auf der Website veröffentlicht und vor jeder Übermittlung an einen anderen Makler eine erneuerte Einwilligung des Nutzers eingeholt.
IV.5. Datenübermittlung und Einwilligung
Die Übermittlung der Daten des Nutzers an den Makler erfolgt auf der Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers (Art. 6.1.a DSGVO), die über eine spezifische Checkbox im Vertragsformular erteilt wird. Die Einwilligung ist freiwillig, spezifisch, informiert und widerruflich.
Der Nutzer kann die Einwilligung jederzeit widerrufen, indem er an administracion@revicasa.com schreibt; der Widerruf stoppt künftige Übermittlungen, betrifft jedoch nicht die bereits erfolgten Übermittlungen. Zur Ausübung von Rechten an bereits übermittelten Daten muss sich der Nutzer direkt an den Makler wenden.
IV.6. Haftungsbeschränkungen
Revicasa haftet in keinem Fall:
- Für das berufliche Handeln des Hypothekenmaklers.
- Für die finanziellen Bedingungen, die der Makler anbietet oder vermittelt.
- Für das Ergebnis der Finanztransaktion (Genehmigung, Ablehnung, Bedingungen, Zinsen, Provisionen).
- Für die kommerzielle Behandlung des Nutzers durch den Makler.
- Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Makler als unabhängiger Verantwortlicher.
Revicasa handelt als bloßer unentgeltlicher Informationsvermittler, ohne dass dadurch ein Auftrags-, Agentur- oder Vertretungsverhältnis entsteht.
IV.7. Kein Preis, kein Widerruf
Da es sich um eine kostenlose Dienstleistung mit sofortiger Ausführung handelt (die Übermittlung erfolgt im Moment der Einwilligung), findet die Widerrufsregelung des Verbrauchers im Sinne einer Rückerstattung keine Anwendung. Der Widerruf der Einwilligung erfolgt gemäß Abschnitt IV.5.
Dienstleistung, erbracht von einem internen Techniker von Revicasa mit gültiger AESA-Betriebserklärung, zertifiziertem Piloten und spezifischer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, gemäß Verordnung (EU) 2019/947 und anwendbaren nationalen Vorschriften.
V.1. Gegenstand
Komplementäre Dienstleistung zur technischen Inspektion, bestehend aus der Aufnahme von Luftbildern der Immobilie mittels eines unbemannten Luftfahrzeugsystems (UAS), mit dem ausschließlichen Zweck, dass der Inspektionstechniker vom Boden aus nicht zugängliche Elemente (typischerweise das Dach der Immobilie) analysieren und die Beobachtungen in den Inspektionsbericht einbeziehen kann.
V.2. Technische und betriebliche Merkmale
Der Einsatz erfolgt mit einer Drohne der offenen Kategorie (Unterkategorie A1) gemäß Verordnung (EU) 2019/947, Modell DJI Neo oder gleichwertig, mit einem Gewicht von weniger als 250 Gramm. Der Einsatz wird durchgeführt:
- In geringer Höhe, innerhalb der für die offene Kategorie gesetzlich zulässigen Grenzen.
- Unter sicheren Wetterbedingungen und mit ständiger direkter Sichtverbindung des Piloten.
- Ausschließlich zur Inspektion von Elementen der beauftragten Immobilie.
- Mit auf die für die Aufnahme erforderliche Zeit begrenzter Dauer.
V.3. Befähigungen, Versicherungen und Vorschriften
- Revicasa verfügt über eine gültige AESA-Betriebserklärung als UAS-Betreiber.
- Die Piloten verfügen über die für die offene Kategorie erforderliche A1/A3-Ausbildung und -Zertifizierung.
- Revicasa unterhält eine spezifische Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen gemäß Verordnung (EG) 785/2004 und anwendbaren nationalen Vorschriften.
- Der Einsatz entspricht jederzeit den Vorschriften zur Nutzung des Luftraums, den Abständen zu nicht beteiligten Personen und den von AESA und ENAIRE festgelegten geografischen Zonen.
V.4. Einschränkungen
Die Dienstleistung kann in folgenden Fällen nicht erbracht werden oder wird ausgesetzt:
- Beschränkte, verbotene Luftzonen oder solche mit betrieblichen Einschränkungen gemäß AESA, ENAIRE oder dem Verteidigungsministerium. In solchen Fällen kann der Kunde auf eigene Kosten spezifische Genehmigungen einholen; Revicasa nimmt die Dienstleistung wieder auf, wenn diese Genehmigungen erteilt werden.
- Ungünstige Wetterbedingungen (Regen, Wind oberhalb der Herstellergrenze, Nebel oder andere die Sicherheit beeinträchtigende Umstände).
- Vorhandensein physischer Hindernisse oder Menschenansammlungen, die einen sicheren Einsatz verhindern.
- Wenn nach begründeter Einschätzung des Piloten der Einsatz ein Risiko für Personen, Sachen oder die Drohne selbst darstellt.
In diesen Fällen schlägt Revicasa einen neuen Termin vor oder, wenn dies nicht möglich ist und die Inspektion ohne Luftbilder durchgeführt werden kann, verzichtet auf die Dienstleistung mit Rückerstattung des dem Drohnenservice entsprechenden Betrags.
V.5. Nutzung und Zweck der Bilder
Die aufgenommenen Bilder werden AUSSCHLIESSLICH für die technische Analyse durch den eingetragenen Inspektor und die Aufnahme in den dem Kunden übergebenen technischen Bericht verwendet. Sie werden NICHT verwendet für kommerzielle, werbliche oder Marketingzwecke; Übermittlung an Dritte außerhalb der Leistungserbringung; oder öffentliche Verbreitung in sozialen Netzwerken oder Medien.
V.6. Privatsphäre und beiläufige Aufnahme Dritter
Wenn die Bilder beiläufig Personen, Fahrzeuge oder Nachbargrundstücke erfassen, wendet Revicasa angemessene Minimierungsmaßnahmen an und verschleiert vor der Aufnahme der Bilder in den dem Kunden übergebenen Bericht Identifikationsmerkmale (Gesichter, Kennzeichen), wenn dies technisch möglich und im Verhältnis zum Zweck steht.
Verlangt ein Dritter Informationen über die Aufnahme seines Bildes, kann er sich an administracion@revicasa.com wenden, um seine Rechte gemäß der Datenschutzerklärung auszuüben.
V.7. Pflichten des Kunden
- Revicasa vorab über bekannte Einschränkungen des Gebiets informieren (Nähe zu Flughäfen, militärischen Gebäuden, kritischen Anlagen).
- Gehört die Immobilie zu einer Eigentümergemeinschaft, die Gemeinschaft vorab über den Drohneneinsatz informieren, sofern dies die interne Hausordnung verlangt.
- Zugang zum Bereich gewähren, von dem aus die Drohne startet und landet.
V.8. Haftungsregime
Es gelten die allgemeinen Grundsätze von Teil I und die spezifische Regelung von Teil II in Bezug auf die technische Inspektion. Die Haftung für den Drohneneinsatz ist durch die spezifische Luftfahrt-Haftpflichtpolice gemäß den anwendbaren Vorschriften gedeckt.
V.9. Preis und Modalität
Der Drohnenservice ist eine Ergänzung zur technischen Inspektion. Sein Preis wird auf der Website veröffentlicht oder im Angebot aufgeführt. Er kann nicht völlig unabhängig ohne eine zugehörige technische Inspektion beauftragt werden.
Dienstleistung der Ausstellung des Energieausweises gemäß Königlichem Dekret 390/2021, erbracht von einem externen befugten kooperierenden Techniker, der als Auftragsverarbeiter im Auftrag von Revicasa handelt.
VI.1. Gegenstand
Besuch der Immobilie durch einen externen befugten kooperierenden Techniker und Ausstellung des Energieausweises des Gebäudes oder der Wohnung gemäß Königlichem Dekret 390/2021 vom 1. Juni zur Genehmigung des grundlegenden Verfahrens für die Energieeffizienzzertifizierung von Gebäuden.
VI.2. Leistung durch externen befugten kooperierenden Techniker
Die Ausstellung des EPC obliegt einem externen kooperierenden Techniker (Architekt, technischer Architekt, Ingenieur oder technischer Ingenieur) mit der gesetzlich erforderlichen Befähigung zur Energiezertifizierung, der als Auftragsverarbeiter von Revicasa gemäß Artikel 28 DSGVO und nach deren Anweisungen handelt. Die Identität des Technikers wird dem Kunden im ausgestellten Bericht und auf dem Energieausweis selbst mitgeteilt.
VI.3. Leistungsumfang
- Besuch der Immobilie und Erfassung der für die Energieberechnung notwendigen Daten.
- Durchführung der Berechnung und Erhalt der Energieklassifizierung gemäß anerkanntem Programm.
- Ausstellung des Energieausweises mit dem entsprechenden Etikett.
- Übergabe des Zertifikats in digitalem Format an den Kunden.
VI.4. NICHT enthaltene Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhaltet der Preis der Dienstleistung NICHT:
- Eintragung des EPC bei der zuständigen Stelle der Autonomen Gemeinschaft. Die Eintragung ist ein separater Vorgang, den der Kunde selbst durchführen oder zusätzlich bei Revicasa beauftragen kann, mit spezifischem Angebot.
- Beratung zu Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz über die im EPC selbst enthaltenen Standardempfehlungen hinaus.
- Verwaltungsgebühren, die die zuständige autonome Stelle für die Eintragung erheben kann.
VI.5. Gültigkeit des Zertifikats
Die Gültigkeit des EPC beträgt 10 Jahre ab dem Datum seiner Ausstellung gemäß Artikel 5.7 des Königlichen Dekrets 390/2021, außer wenn die erhaltene Klassifizierung G ist; in diesem Fall beträgt die Gültigkeit 5 Jahre. Die Gültigkeit kann durch spätere normative Änderungen oder durch wesentliche Änderungen an der Immobilie beeinflusst werden.
VI.6. Vom Kunden bereitzustellende Informationen
- Identifikationsdaten des Kunden und des Immobilieneigentümers (falls abweichend).
- Vollständige Adresse und Katasterreferenz.
- Baujahr der Immobilie und verfügbare technische Referenzen (Pläne, frühere Zertifikate, Qualitätsbeschreibung).
- Zugang zur Immobilie am vereinbarten Datum.
VI.7. Pflichten des Kunden
- Zugang zur Immobilie unter Bedingungen gewähren, die die Datenerfassung ermöglichen.
- Vorhandene technische Dokumentation bereitstellen.
- Den vereinbarten Preis zahlen.
- Die Eintragung bei der autonomen Stelle selbst vornehmen, sofern dies nicht als zusätzliche Dienstleistung beauftragt wurde.
VI.8. Fristen
- Besuch der Immobilie: am mit dem Kunden vereinbarten Datum.
- Ausstellung des Zertifikats: zwischen 5 und 10 Werktagen nach dem Besuch, vorbehaltlich gerechtfertigter Gründe.
- Eintragung bei der autonomen Stelle (falls als zusätzliche Dienstleistung beauftragt): nach den Fristen der zuständigen Stelle.
VI.9. Haftungsregime
Die Ausstellung des EPC erfolgt mit der dem kooperierenden Techniker abverlangten beruflichen Sorgfalt, gemäß der Methodik des verwendeten anerkannten Programms. Revicasa haftet für die Beauftragung und Koordination der Dienstleistung. Der kooperierende Techniker haftet für den technischen Inhalt des Zertifikats, der durch seine eigene Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist.
Revicasa haftet nicht für die erhaltene Energieklassifizierung, wenn diese eine Folge der ordnungsgemäß gemessenen tatsächlichen technischen Eigenschaften der Immobilie ist. Die Klassifizierung ist nicht willkürlich änderbar.
Maßgeschneiderte Dienstleistung, von Fall zu Fall erbracht von einem externen kooperierenden Rechtsanwalt. Die spezifischen Bedingungen, der Umfang und der Preis werden in einem separaten Vertragsdokument vereinbart, das vom Kunden vor Beginn der Dienstleistung unterzeichnet wird.
VII.1. Gegenstand
Dienstleistung der städtebaulichen Analyse der Immobilie (Bodenklassifizierung, Bebaubarkeit, anwendbare Vorschriften, Verfahrensakten und Genehmigungen, gegebenenfalls Status außerhalb der Ordnung), erbracht von einem externen kooperierenden Rechtsanwalt mit Erfahrung im Städtebaurecht.
VII.2. Art der Dienstleistung
Im Gegensatz zum Situationsbericht (Teil III) stellt der Städtebaubericht tatsächlich ein städtebaulich-juristisches Gutachten dar, das von einem eingetragenen Rechtsanwalt ausgestellt wird. Revicasa handelt als Vermittler bei der Beauftragung der Dienstleistung; die Leistung wird vom kooperierenden Rechtsanwalt erbracht und unterzeichnet.
VII.3. Beauftragung von Fall zu Fall
Aufgrund der Heterogenität der Aufträge (Lage der Immobilie, anwendbare autonome und kommunale Vorschriften, Komplexität der Analyse) wird die Dienstleistung von Fall zu Fall mittels spezifischem Angebot und separatem Vertragsdokument beauftragt, das Folgendes enthält:
- Identität des kooperierenden Rechtsanwalts und seine Anwaltskammernummer.
- Konkreter Umfang der Analyse für den Fall.
- Lieferfrist.
- Preis und Zahlungsart.
- Haftungsregime und Deckung der Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts.
Bis dieses Dokument vom Kunden unterzeichnet ist, beginnt die Leistungserbringung nicht.
VII.4. Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der Daten des Kunden und gegebenenfalls Dritter unterliegt der Datenschutzerklärung von Revicasa und der eigenen Erklärung des kooperierenden Rechtsanwalts, der als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter handelt, wie im spezifischen Vertragsdokument konkretisiert.
Dienstleistung der Erstellung von Plänen der Immobilie durch einen Architekten, der die Maße vor Ort in der Immobilie aufnimmt und die Pläne im PDF-Format übergibt. Stellt keine topografische, geodätische Vermessung oder visiertes technisches Projekt dar.
VIII.1. Gegenstand
Erstellung von Plänen der beauftragten Immobilie durch einen Architekten, mit Darstellung der Raumaufteilung, Flächen und Vermessungen der zugänglichen Räume. Die Pläne werden im PDF-Format übergeben.
VIII.2. Art und Einschränkungen
- Die Messungen werden vor Ort durch den Architekten mittels manueller und/oder professioneller Laserinstrumente durchgeführt, wie sie für die Innenraumvermessung üblich sind.
- Stellt KEINE topografische, geodätische oder kartografische Präzisionsvermessung dar.
- Stellt KEIN technisches Projekt dar und ersetzt nicht die offizielle Dokumentation, die für die Beantragung von städtebaulichen Genehmigungen, Bauanzeigen oder Verwaltungseintragungen erforderlich ist.
- Die Pläne werden NICHT von der Berufskammer visiert übergeben. Benötigt der Kunde ein Visum für eine bestimmte Bearbeitung, muss er es gesondert beauftragen; Revicasa garantiert nicht die Annahme des Plans durch die zuständige Kammer.
VIII.3. Ergebnisse
- Plan/Pläne im PDF-Format, in angemessenem und indikativem Maßstab, mit grundlegender Legende.
- Angabe der Nutz- und/oder Bruttoflächen nach Anforderung.
- Hauptbemaßungen der vermessenen Räume.
VIII.4. Vom Kunden bereitzustellende Informationen
- Zugang zur Immobilie am mit dem Architekten vereinbarten Datum.
- Vorhandene frühere Pläne oder Ausgangsdokumentation.
- Angabe der vorgesehenen Verwendung des Plans (informativ, kommerziell, Renovierungsbudget usw.), damit der Architekt den Detailgrad der Darstellung anpassen kann.
VIII.5. Geistiges Eigentum
Die übergebenen Pläne sind durch Urheberrechte geschützt, deren Inhaber Revicasa ist. Revicasa gewährt dem Kunden eine Nutzungslizenz für die zum Zeitpunkt der Beauftragung angegebenen Zwecke. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Änderung oder Nutzung zu anderen Zwecken erfordert eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
VIII.6. Fristen
Besuch und Aufnahme der Maße: am mit dem Kunden vereinbarten Datum. Übergabe des Plans im PDF: zwischen 5 und 10 Werktagen nach dem Besuch, vorbehaltlich gerechtfertigter Gründe.
VIII.7. Haftungsregime
Revicasa haftet für wesentliche Messfehler, die dem Architekten zuzurechnen sind, innerhalb der angemessenen Toleranzgrenzen für eine nicht-topografische Vermessung. Sie haftet nicht für Abweichungen zwischen dem Plan und der Realität, die sich aus zum Zeitpunkt des Besuchs nicht zugänglichen oder nicht sichtbaren Elementen ergeben, noch für die Nutzung des Plans zu anderen als den vereinbarten Zwecken (insbesondere für Verwaltungsverfahren, die ein Visum erfordern).
Dienstleistung, die sich an Käufer von Neubauwohnungen richtet und der Art nach der technischen Inspektion von Gebrauchtimmobilien (Teil II) entspricht, angepasst, um Mängel zu identifizieren und eine Nachbesserungsliste zu erstellen. Revicasa GREIFT NICHT in die Schlüsselübergabe ein, hat KEINE Beziehung zum Bauträger und VERFASST oder verwaltet KEINE Reklamation.
IX.1. Gegenstand
Visuelle und nicht-invasive technische Inspektion der Neubauimmobilie durch einen eingetragenen Architekten oder technischen Architekten, mit dem Ziel, durch visuelle Begutachtung erkennbare Baumängel, Verarbeitungsmängel und nachzubessernde Elemente zu identifizieren und den entsprechenden technischen Bericht mit der Nachbesserungsliste zu erstellen.
IX.2. Art der Dienstleistung
Die Bestimmungen von Teil II (Technische Immobilieninspektion) gelten vollumfänglich hinsichtlich Bemühungsverpflichtung, visuellem und nicht-invasivem Charakter, Begriff des materiellen Mangels, Ausschlüssen, Haftungsregime, Fristen und Stornierung. Die Besonderheiten dieses Teils IX gelten als ergänzend und haben im Widerspruchsfall Vorrang vor Teil II.
IX.3. Spezifischer Umfang für Neubauten
- Visuelle Inspektion der zugänglichen Elemente der beauftragten Immobilie.
- Identifizierung typischer sichtbarer Neubaumängel (mangelhafte Oberflächen, falsche Abschlüsse, nicht funktionsfähige Elemente, sichtbare Abweichungen von der Qualitätsbeschreibung, sofern diese vom Kunden bereitgestellt wird).
- Erstellung einer Nachbesserungsliste mit Beschreibung und gegebenenfalls grafischer Unterstützung jedes festgestellten Mangels.
IX.4. NICHT enthaltene Leistungen
Ausdrücklich außerhalb der Dienstleistung liegen:
- Unterstützung oder Anwesenheit bei der Schlüsselübergabe durch den Bauträger.
- Beziehung, Kontakt, Verhandlung oder Kommunikation mit dem Bauträger im Namen des Kunden.
- Verfassen formeller Reklamationen (Burofax, Klage, Mängelrügen) an den Bauträger oder Dritte.
- Rechtsberatung zu Reklamationsstrategie, gesetzlichen Fristen, Entschädigungen oder Gerichtsverfahren.
- Verfolgung des Mängelbeseitigungsprozesses durch den Bauträger oder seine Auftragnehmer.
- Überprüfung von Installationen, die befugten Technikern vorbehalten ist (Elektroprotokolle, Gaszertifikate usw.).
Der von Revicasa übergebene Bericht ist ein technisches Hilfsdokument. Seine Verwendung zur Reklamation beim Bauträger obliegt vollständig dem Kunden, der frei entscheidet, wie er ihn einsetzt, einschließlich gegebenenfalls der Unterstützung eines Rechtsanwalts.
IX.5. Vom Kunden bereitzustellende Informationen
- Qualitätsbeschreibung des Bauträgers, sofern vorhanden (empfohlen für den Vergleich der Oberflächen).
- Pläne oder Vertragsdokumentation der Transaktion, sofern verfügbar.
- Zugang zur Immobilie am vereinbarten Datum (der Kunde muss bereits Besitz, Schlüssel oder Zugangsgenehmigung haben).
IX.6. Haftungsregime
Identische Regelung wie Teil II. Revicasa haftet nicht:
- Für die Folgen der Entscheidung des Kunden über die Verwendung des Berichts gegenüber dem Bauträger.
- Für das Ergebnis jeder Reklamation oder Verhandlung, die der Kunde auf der Grundlage des Berichts unternimmt.
- Für die gesetzlichen Fristen, die für die Garantien des Gesetzes 38/1999 (LOE) gelten, noch für deren korrekte Geltendmachung; der Kunde muss für diese Fragen über eine eigene anwaltliche Unterstützung verfügen.
- Für Mängel, die durch visuelle Inspektion nicht erkennbar sind oder sich nach dem Datum des Besuchs zeigen.
IX.7. Fristen, Preise und Stornierung
Die Fristen, Preise und Stornierungsregelung von Teil II (Technische Immobilieninspektion) gelten vollumfänglich.
Technischer Bericht, unterzeichnet von einem eingetragenen Architekten mit rechtlicher Gültigkeit als Parteisachverständigenbeweis, bestimmt zur Verwendung in gerichtlichen, verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Verfahren des Kunden.
X.1. Gegenstand
Ausstellung eines technischen Sachverständigenberichts über den Zustand, die Pathologie, die Bewertung oder jede andere technisch relevante Frage einer Immobilie, mit dem Zweck der Verwendung als Beweismittel im gerichtlichen, verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungsverfahren des Kunden.
X.2. Unterzeichnender Techniker
Das Sachverständigengutachten wird von einem eingetragenen Architekten mit gesetzlicher Befähigung zur Ausstellung von Berichten mit Beweiskraft unterzeichnet, sowie gegebenenfalls von einem eingetragenen technischen Architekten in den seiner Zuständigkeit eigenen Bereichen. Die Identität und Anwaltskammernummer des unterzeichnenden Technikers werden ausdrücklich im Bericht selbst vermerkt.
Die Eintragung befähigt den Techniker, damit der Bericht als Parteisachverständigenbeweis gemäß dem Zivilprozessgesetz und den anwendbaren Verfahrensvorschriften vorgelegt und bewertet werden kann.
X.3. Auftragsmodalität
Das Sachverständigengutachten wird im Auftrag des Kunden selbst ausgestellt (Parteigutachten), der es anschließend in das von ihm für angemessen gehaltene Verfahren einbringt. Revicasa erbringt keine Dienstleistungen direkter gerichtlicher Bestellung und tritt nicht als vom Gericht bestellter Sachverständiger auf, außer wenn ausnahmsweise ein Auftrag dieser Art durch ausdrückliche und spezifische Vereinbarung angenommen wird.
X.4. Leistungsumfang
- Technischer Besuch der gutachterlich zu prüfenden Immobilie.
- Durchführung der notwendigen Überprüfungen, Messungen und technischen Beobachtungen im Rahmen des unterzeichnenden Technikers und seines nicht-invasiven Charakters, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung über zusätzliche spezifische Prüfungen besteht.
- Grafische Dokumentation (Fotografien, Schemata, Pläne) zur Untermauerung der Schlussfolgerungen des Berichts.
- Verfassen des Sachverständigengutachtens gemäß den für seine Beweiskraft erforderlichen technischen und formellen Kriterien.
- Verfügbarkeit für die Ratifizierung des Berichts vor Gericht, sofern dies vereinbart und als zusätzliche Dienstleistung beauftragt wurde.
X.5. Aufbewahrung von Beweisen und Materialien
Revicasa wendet ein Aufbewahrungsprotokoll für die erlangten Beweise, Messungen und grafischen Dokumentationen an:
- Foto- und Dokumentenregister mit Angabe von Datum, Uhrzeit und Autor.
- Aufbewahrung der Originaldateien für mindestens 6 Jahre ab Ausstellung des Berichts, angesichts ihrer möglichen Beweisrelevanz.
- Zugang des Kunden zu den Originalen, sofern er sie als Beweis vorlegen muss.
X.6. Einschränkungen
- Der Sachverständigendienst umfasst nicht die prozessuale Vertretung des Kunden, die einem Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigten obliegt.
- Umfasst keine Rechtsberatung zur Prozessstrategie oder zum Verfahrensergebnis.
- Die im Bericht geäußerten technischen Meinungen sind die des unterzeichnenden Architekten in seiner Eigenschaft als Parteisachverständiger; Revicasa garantiert weder das Verfahrensergebnis noch die Bewertung, die die zuständige Stelle dem Bericht zumisst.
- Es werden keine invasiven oder zerstörenden Prüfungen durchgeführt, außer mit ausdrücklicher Vereinbarung und stets mit Genehmigung des Eigentümers und gegebenenfalls der Justizbehörde.
X.7. Ratifizierung vor Gericht
Erfordert das Verfahren die Ratifizierung des Berichts im Saal (Verhandlung, Prozess), wird sich der unterzeichnende Architekt zu den vereinbarten spezifischen Bedingungen zu den Gerichtsdienststellen begeben. Die Honorare für Anreise, Erscheinen und gegebenenfalls Kontradiktion mit gegnerischen Sachverständigen sind nicht im Grundpreis des Berichts enthalten und werden separat in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
X.8. Vom Kunden bereitzustellende Informationen
- Konkreter Gegenstand des Gutachtens (was geprüft werden soll und zu welchem Zweck).
- Relevante Vordokumentation (Kaufvertrag, Kostenvoranschläge, frühere Berichte, Kommunikation mit der Gegenpartei, Protokolle, Vorgeschichte).
- Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren, in dem es verwendet wird, sofern bereits eingeleitet.
- Zugang zur gutachterlich zu prüfenden Immobilie zum vereinbarten Datum und unter den vereinbarten Bedingungen.
X.9. Haftungsregime
Die berufliche Haftung des unterzeichnenden Architekten ist durch seine kammerbedingte Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Revicasa haftet für die Koordination und Erbringung der Dienstleistung gemäß Teil I und wendet die allgemeine quantitative Begrenzung an (Verbraucher: Police; B2B: Dienstleistungsbetrag + Police).
Revicasa haftet nicht für das Ergebnis des gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens, in dem der Bericht verwendet wird, noch für die Bewertung, die die zuständige Stelle über seinen Inhalt vornimmt, noch für das Handeln gegnerischer Sachverständiger oder für den Beweis insgesamt.
X.10. Fristen
Die Fristen des Sachverständigengutachtens sind auftragsspezifisch und werden im Angebot je nach technischer Komplexität und Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen oder Dokumentation festgelegt. Orientierende Fristen: zwischen 10 und 30 Werktagen ab dem Besuch, gegebenenfalls verlängerbar.
X.11. Vertraulichkeit
Das Sachverständigengutachten ist vertraulich und wird ausschließlich dem Kunden und denjenigen übergeben, die dieser ausdrücklich autorisiert (sein Rechtsanwalt, Prozessbevollmächtigter, gegebenenfalls Gericht). Revicasa und der unterzeichnende Techniker wahren das Berufsgeheimnis über den Inhalt des Berichts und über die im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen.
(Bitte füllen Sie dieses Formular nur aus und senden Sie es zurück, wenn Sie den Vertrag innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen widerrufen möchten)
Zu Händen von INSPECTORES INMOBILIARIOS, S.L.
— Calle Marie Curie, 5-7, Edificio Alpha, Planta 4, Oficina 4.1, 28521 Rivas-Vaciamadrid (Madrid)
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Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich von meinem Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung zurücktrete:
- Beauftragte Dienstleistung:
- Datum des Vertragsabschlusses:
- Name des Verbrauchers:
- Anschrift des Verbrauchers:
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- Datum: